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Jahresabschluss

Jahresabschluss/Jahresbeleg erstellen

Sie können den Jahresabschluss im cbird Menü unter dem Punkt "Kassa" -> "Jahresabschluss erstellen" durchführen. Um dies vor dem 30.12. des laufenden Jahres machen zu können, müssen Sie den cbird-Lizenzcode zur Bestätigung eingeben. Nachdem der Jahresabschluss gleichzeitig auch der Monatsabschluss für Dezember ist, muss für Dezember kein "Monatsabschluss erstellen" aufgerufen werden.

Um den Jahresabschluss zu machen und den Jahresbeleg zu erstellen, muss die Sicherheitseinrichtung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in der RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) in Betrieb sein. Sie darf nicht ausgefallen sein.
(Falls Sie nicht zum Führen einer Kasse laut RKSV verpflichtet sind und Ihre Kasse ohne Sicherheitseinrichtung verwenden, dann betrifft Sie dieser Punkt nicht.)

Nachdem der Jahresabschluss (= Monatsabschluss Dezember) erstellt wurde, ist für das abgeschlossene Kassenjahr keine Bonierung mehr möglich.

Wenn Sie die Kassa im folgenden Jahr öffnen und der Jahresabschluss noch nicht durchgeführt wurde, befindet sich die Kasse noch im nicht abgeschlossenen Kassenjahr. Sie finden dann, zusätzlich zum Menüpunkt, im Arbeitsbereich "Aufgaben" einen Arbeitsschritt "Monatsabschluss für Dezember 20XX erstellen (= Jahresabschluss)" vor.

Wenn Sie einen Bon für das neue Jahr erstellen möchten, verweigert die Kassa die Bonerstellung und weist Sie darauf hin, dass der Jahresabschluss zuerst erstellt werden muss.

Zu diesem Zeitpunkt ist es noch möglich, Nachbonierungen für das vorangegangene Kassenjahr durchzuführen.

Nach der Erstellung des Jahresabschlusses druckt die Kassa den Jahresbeleg (= Monatsbeleg Dezember) aus. Der Jahresbeleg muss laut Gesetz ausgedruckt und aufbewahrt werden. Der Jahresbeleg befindet sich nach der Erstellung im Archiv des abgeschlossenen Kassenjahres und kann dort als Kopie erneut ausgedruckt werden.

FinanzOnline-Meldung Jahresbeleg

Nach dem Jahresabschluss zeigt Ihnen cbird im Aufgabenbereich eine offene FinanzOnline-Meldung an. Diese dient dazu, Sie an Ihre gesetzlichen Meldungspflicht zu erinnern. Die Kasse meldet den Jahresbeleg nicht automatisch an FinanzOnline.

Die Prüfung des Jahresbeleges erfolgt mittels der Handy-App "BMF Belegcheck-App", mit der auch schon der Startbeleg der Kassa an FinanzOnline übermittelt wurde oder durch Ihre steuerliche Vertretung.

Durch klicken auf "erledigen" öffnet sich ein Fenster mit der FinanzOnline-Meldung "Jahresbeleg prüfen".

In der (offenen) FinanzOnline-Meldung "Jahresbeleg prüfen" können Sie diese auch als "PDF öffnen" und den QR-Code vom Bildschirm einscannen.

Sie können den QR-Code auch auf dem ausgedruckten Jahresbeleg mittels der "BMF Belegcheck-App" einscannen und an FinanzOnline übermitteln.

Weiters haben Sie die Möglichkeiten "PDF speichern" oder "Mail öffnen" um den Jahresbeleg Ihrer steuerlichen Vertretung zu senden, damit diese die Meldung in FinanzOnline durchführt. Wurde die Meldung durchgeführt, können Sie die offene FinanzOnline-Meldung mit "Erledigt" schließen.

Die Meldung des Jahresbeleges muss bis zum 15.02. des Folgejahres erfolgen!

Jahresberichte für Ihre Buchhaltung

Um Ihnen und Ihrer steuerlichen Vertretung eine Auflistung aller verkauften Produkte des Jahres zur Verfügung zu stellen, können Sie die Funktion "Datei" -> "Bericht als PDF erstellen" im Cbird-Menü verwenden. Wechseln Sie in das Kassenjahr, für welches Sie den Bericht erstellen wollen, mittels "Kassenjahr wechseln" im Aufgabenbereich oder im cbird-Menü unter "Kassa" -> "anderes Kassenjahr aufrufen".