Fragen vor dem Kauf
Häufige gestellte Fragen vor dem Kauf von cbird
Die Software ist auf dem cbird USB-Stick installiert. Daher können Sie jederzeit ohne Internetanbindung (offline) arbeiten.
Lediglich für die Registrierung zu Anfang, für Programmaktualisierungen (z.B. für die cbird Updates zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben 2017) und für die Änderung der Firmendaten benötigen Sie eine Internetverbindung.
Eine Online Verbindung ist für die Zertifizierung Ihrer elektronischen Signatur bei FinanzOnline hilfreich.
cbird unterstützt den Bondrucker Epson TM-T20II mit 80mm breiten Papierrollen und USB oder Ethernet Schnittstelle. Unter Windows funktioniert dieser Drucker sehr gut. Unter MacOSX erfolgt der Bondruck langsamer (ca. 2-3 Sekunden). Laut unseren Händlern funktionieren unter Windows auch andere Epson Bondrucker und mit Epson kompatible Geräte.
Achtung: Für den Bondruck mit cbird ist die Papierbreite von 80mm Voraussetzung.
cbird ist eine Software zur Erfüllung der Registrierkassensicherheitsverordnung 2017. Sie benötigen zusätzlich zu cbird einen Computer, einen Drucker und eine Sicherheitseinrichtung.
Computer und Drucker müssen unsere Systemvoraussetzungen erfüllen.
Lesen Sie bitte auch die Informationen auf unserer Webseite "Ist cbird für Ihr Unternehmen geeignet?" durch.
Alle Informationen finden Sie hier
Der Computer muß unsere Systemvoraussetzungen erfüllen.
Auf Tablets mit Android, iOS oder Windows RT Betriebssytem läuft cbird nicht. Auf einem Tablet mit normalem Windows Betriebssystem läuft cbird, solange das Tablet die Systemvoraussetzungen für cbird erfüllt.
Da die Schriftgröße auf diesen Tablets meist recht klein ist, kann man in cbird im Menüpunkt Einstellungen - Zoom die Darstellung von cbird vergrößern (bitte beachten Sie hierbei, das Problem bei der Erstellung des Jahresbelegs als PDF).
Nicht vergrößern lassen sich leider die Menüpunkte und die Auswahlfelder (z.b. bei der Vorlagenauswahl, hier ist eventuell die Auswahl der Vorlage mit Hilfe der Tastatur einfacher).
Probieren Sie am besten unsere Demo-Version mit Ihrem Tablet und Drucker aus.
Vereinfacht gesagt, ab Barumsätzen von 7.500 € und einem Jahresumsatz von 15.000 € netto je Betrieb. Zu den Barumsätzen zählen auch die Bankomat und Kreditkartenumsätze. Es gibt hier aber diverse Ausnahmen und Sonderregelungen, besprechen Sie dies daher mit Ihrer Steuerberaterin/Ihrem Steuerberater.
Im Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht finden Sie unter Punkt 3.2 und im Kapitel 6 weitere Informationen.
Weitere Informationen
Wenn Sie bisher Honorarnoten und Rechnungen ausgestellt haben, dann lesen Sie sich bitte diese Information durch.
Wenn Sie bisher keine Rechnungen oder nur handgeschriebene Rechnungen ausgestellt haben, dann finden Sie hier die Informationen wie Sie cbird verwenden können.
Hier finden Sie Screenshots von cbird und eine Beschreibung der wichtigsten Funktionen. Am einfachsten ist es aber, wenn Sie sich die Demo-Version herunterladen und es ausprobieren.
Ja.
Mit cbird und einer Sicherheitseinrichtung können Sie alle Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung 2017 erfüllen.
Hier finden Sie die Bestätigung als PDF-Datei.
Im Arbeitsbereich "Aufgaben" wird der Arbeitsschritt "Automatische Sicherung" angezeigt. Bitte aktivieren Sie mit einem Mausklick "Jetzt aktivieren", damit auf dem Computer, an dem Sie cbird verwenden, die automatische Sicherung aktiviert wird. Sobald die Sicherung aktiv ist, wird dieser Arbeitsschritt nicht mehr angezeigt. Wenn Sie mehrere Computer für die Bonierung verwenden, muss die "Automatische Sicherung" auf jedem Gerät einmal aktiviert werden.
Ihre Daten werden dadurch nach jeder Eingabe einer Zahlung auf den USB-Stick und auf der Festplatte Ihres Computers verschlüsselt gespeichert. Auf der Festplatte finden Sie die Speicherung im Verzeichnis C:\Benutzer\BENUTZERNAME\cbirdBackup\KASSENNUMMER. Für jede cbird-Kasse gibt es ein eigenes Verzeichnis.
Sollte Ihr Computer nicht verfügbar sein (Absturz des Betriebssystems), können Sie einfach an einem neuen Gerät weiterarbeiten. Nachdem auf diesem Computer die "Automatische Sicherung" aktiviert wurde, werden die Daten wieder vollständig auf der Festplatte dieses Computers gesichert.
Bei Ausfall oder Verlust Ihrer cbird Kassa, bestellen Sie bei uns einen Ersatzstick.
Diesen Ersatzstick stecken Sie an den Computer, auf dem die "Automatische Sicherung" aktiviert war und auf dem boniert wurde, an. Nach der Registrierung mit Ihrem Lizenzcode und Ihrer Registrierkassennummer, werden die Daten von der Festplatte auf den neuen USB-Stick kopiert und Sie können weiterarbeiten. In der Zwischenzeit müssen Sie Ihre Geschäftsfälle in einem Rechnungsblock mit Durchschrift (Paragon) erfassen, und später nachbonieren.
Falls die letzte Bonierung auf einem Computer gemacht wurde, bei dem keine Internetverbindung möglich ist, dann schalten Sie den Ersatzstick auf einem Computer mit Internet frei und das "Daten zurückkopieren" erfolgt dann in einem zweiten Schritt auf dem Computer mit der letzten Bonierung.
ACHTUNG: Bewahren Sie Ihre Kassennummer und Ihren Lizenzcode (zu finden auf der Rückseite der Verpackung) an einem sicheren Ort auf!
Sie arbeiten weiter wie bisher. Sie überreichen Ihren Klienten weiterhin die Honorarnote aus Ihrem Programm. Zusätzlich geben Sie den Klienten einen Kassenbeleg aus cbird mit, wenn Ihr Klient in bar oder per Bankomatkassa/Kreditkarte bezahlt.
Um die gesetzlich geforderterten "nachvollziehbaren Pfade" zu erfüllen, tragen Sie einfach die entsprechende Rechnungs- oder Honorarnummer in den cbird Kassenbon unter Bezeichnung der Leistung ein. (z.B.: Physiotherapeutische Behandlung, Honorarnote 27 oder nur: Hon. Nr. 27).
Damit ist jede Rechnung, jede Honorarnote eindeutig einem Kassenbon zuordenbar.
Wir haben uns für die Variante USB-Stick aus folgenden Gründen entschieden:
Das neue Gesetz verlangt eine Sicherung der Kassendaten auf ein zweites Speichermedium alle drei Monate, für die Dauer von sieben Jahren. Mit cbird wird diese Anforderung automatisch erfüllt. Jeder Kassenbon wird auf dem cbird Stick und gleichzeitig auf der Festplatte Ihres Computers gespeichert. Auf der Festplatte finden Sie die Speicherung im Verzeichnis C:\Benutzer\USERNAME\cbirdBackup\KASSENNUMMER. Für jede cbird-Kasse gibt es ein eigenes Verzeichnis.
Durch die Auslieferung auf einem USB-Stick entfällt die Installation des Programms cbird auf Ihrem Computer oder Laptop. Sie können problemlos auf einen anderen PC wechseln, dort Ihr Kassenprogramm aufrufen und die Barzahlungen weiter eingeben. Der USB-Stick garantiert, dass Ihre cbird Kassa, egal an welchem Computer Sie gerade arbeiten, immer am neuesten Stand ist.
Bei einem Umstieg auf ein neues Gerät oder von einem Windows zu einem MacOSX Betriebssystem, können Sie mit cbird einfach weiterarbeiten. cbird kopiert, je nach Wunsch, die Kassendaten (und die vorgeschriebenen Drei-Monatsicherungen) vom USB-Stick auf den neuen Computer und Sie sind wieder auf der sicheren Seite. Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie Ihren PC neu aufsetzen müssen.
Es kann problemlos mit mehreren Sticks gleichzeitig gearbeitet werden. Ein aktiver USB-Hub (USB-Verteiler mit eigener Stromversorgung) ist empfehlenswert. Wichtig ist, dass der USB-Hub eine gute Qualität hat. Wir haben mit den Herstellern D-Link und i-tec gute Erfahrungen gemacht. Es genügt ein USB-Hub für USB 2.0 mit eigener Stromversorgung.
Der Stick hat 8GB. Bei 20.000 Barumsätzen pro Jahr würde der Speicherplatz für 700 Kassenjahre reichen. Es wird alles gespeichert und ist jederzeit abrufbar. Nach sieben Jahren können Sie beginnen, die alten Kassenjahre zu löschen.
Der QR-Code kommt nach der Umstellung auf signierte Belege laut Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV 2017) auf den Kassabon.
Ja, A4-Drucker funktionieren normalerweise ohne Probleme.
In einzelnen Fällen gab es aufgrund eines nicht korrekten Systemzustands des Windows-Betriebssystems (defekte Registryeinträge) Probleme mit cbird. Voraussetzung für cbird ist daher ein korrekt installiertes Betriebssystem. Sie können die Kompatibilität Ihres Druckers mit der Demo-Version von cbird überprüfen.
cbird ist ein Programm zur Erfüllung der Registrierkassensicherheitsverordnung 2017. Diese Verordnung sieht nur die Erfassung der Bareinnahmen vor.
Barausgaben werden normalerweise in einem Kassenbuch erfasst. Für cbird gibt es ein eigenes Kassenbuchmodul.
Für cbird gibt es ein eigenes Kassenbuchmodul.
Nachbonierungen sind nur für mobile Dienste (z.b. mobile Therapeuten, Friseure ...) und bei Kassaausfall vorgesehen.
Laut Gesetz müssen Sie in diesen Fällen bei Barzahlung des Kunden einen Papierbeleg (Kassenblock, Paragon) mit eindeutiger fortlaufender Nummerierung ausstellen und diesen Geschäftsfall sobald wie möglich "nachbonieren". Das heißt, sobald Sie wieder in der Betriebsstätte sind oder die Kasse wieder funktionsfähig ist.
In cbird rufen Sie dazu im Menü den Menüpunkt "Kassa->Nachbonieren bei Kassaausfall oder bei mobilen Diensten" auf. Dadurch wechselt cbird im Arbeitsbereich "Kassa" in den Modus "Nachbonieren".
Den Modus "Nachbonieren" erkennen Sie am gelben Streifen oberhalb der Eingabemaske für die Bonierung. In diesem gelben Streifen können Sie das Datum der Barzahlung eingeben, welche Sie nachbonieren müssen.
Geben Sie im Eingabefeld "Bezeichnung" einen Verweis auf die ausgestellte Papierrechnung ein, "z.b. Paragon Nr. 20170017", ins Feld "Menge" "1", im Feld "Einzelpreis" den gesamten Preis der Barzahlung und als Steuersatz "0%".
Nachdem alle Nachbonierungen durchgeführt wurden, beenden Sie den Modus "Nachbonieren", indem Sie im gelben Bereich auf den Button "Beenden" klicken.
Wichtig: Alle Bonierungen müssen chronologisch erfolgen. Daher müssen die Nachbonierungen vor der ersten normalen Bonierung erfolgen und die älteste Nachbonierung muß als erstes eingegeben werden!
Nachdem laut Erlass zur Einzelaufzeichnungspflicht (§§ 131, 132 BAO) "Löschen" strikt untersagt ist, können wir dies natürlich nicht unterstützen. Der korrekte Vorgang ist, die falschen Belege zu stornieren.
Besprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin/Ihrem Steuerberater oder mit dem Finanzamt, wie Sie hier vorgehen sollen.
Ja, Sie können mit cbird ohne Sicherheitseinrichtung arbeiten. Deaktivieren Sie dazu im Menü "Einstellungen" die Option "Verpflichtung zur RKSV".
Achtung: Sobald cbird auf signierte Belege umgestellt wurde (d.h. der erste Beleg mit QR-Code wurde erstellt), werden alle Belege mit QR-Code erstellt. Dies kann danach nicht mehr deaktiviert werden!
cbird stellt Ihnen die Daten für die einzelnen Meldungen im Programm zur Verfügung. Diese Daten müssen Sie oder Ihre steuerliche Vertretung in FinanzOnline eingeben. Genaue Informationen finden Sie hier.
Ein Registrierkassenbon ist nicht automatisch eine Rechnung. Wenn der Kassenbon gleichzeitig auch eine Rechnung ist, dann besteht die Gefahr einer doppelten Rechnungsausstellung (z.B. wenn gleichzeitig eine Rechnung aus einem anderen System erstellt wird). Hier kann das Finanzamt zweimal die Umsatzsteuer verlangen ("Umsatzsteuerpflicht kraft Rechnungslegung").
Der Kassenbon wird zu einer Rechnung, sobald er alle Rechnungsmerkmale enthält:
- Name und Anschrift des Unternehmers
- UID-Nummer des Unternehmers (ATU....)
- Name und Anschrift des Kunden (erst ab Euro 400,00 Pflicht)
- UID-Nummer des Kunden (erst ab Euro 10.000,00 inkl USt)
- Datum der Belegausstellung
- Fortlaufende Nummer (erst ab Euro 400,00 Pflicht)
- Zeitraum der Leistung bzw. Tag der Lieferung
- Beschreibung der Leistung (Art und Umfang) oder Menge und handelsübliche Bezeichnung
- Steuerbetrag und Entgelt (ohne Umsatzsteuer – netto) (erst ab Euro 400,00 Pflicht)
- Steuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung
- Entgelt für die Lieferung (inkl. Umsatzsteuer – brutto)
Punkte 1, 5, 6, 9, 10, 11 sind auf dem Registrierkassenbon enthalten.
Punkt 8: Hier muss bei einer Rechnung die Leistung genauer angegeben werden als bei einem Kassenbon.
Wenn Sie die Punkte 2, 3, 4, 7 auch auf den Kassenbon schreiben (man kann in cbird Textzeilen eingeben, einfach im Bezeichnungsfeld den Text eingeben und auf den Button "Weiter" klicken), dann stellt der Registrierkassenbon auch eine Rechnung dar. UID kann man bei den Firmendaten/fixen Bonzeilen dazugeben.
Eine Überschrift "Rechnung" ist in Österreich kein Rechnungsmerkmal. Hier kann ein beliebiger Text stehen.
Für cbird gibt es ein eigenes Rechnungsmodul. Damit können Sie gesetzeskonforme Rechnungen erstellen und es ist damit auch möglich Rechnungen, die per Überweisung bezahlt werden, zu erfassen.